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Pressemitteilung

„Ich begrüße es sehr, dass der Brandenburger Landtag einen Gesetzes-Entwurf der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zur Ergänzung der Landesverfassung debattiert (Drucksache 7/3680). Der Entwurf will den bestehenden Artikel 7a um ein neues Staatsziel zur Bekämpfung des Antisemitismus ergänzen. Darüber hinaus will das Land die Stärkung jüdischen Lebens fördern. Auf Einladung der Vorsitzenden der genannten Fraktionen fanden gestern im Landtag Gespräche statt. Der Landesverband hat die notwendige Erweiterung des Gesetzes-Entwurfs, um ein Staatziel zur Bekämpfung des Antiziganismus und die Verankerung einer Schutz- und Förderklausel für die deutsche Minderheit der Sinti und Roma in der Landesverfassung begründet. Ich möchte den Fraktionen mich bei allen TeilnehmerInnen für den wertvollen Austausch und die gute Arbeitsatmosphäre bedanken.

Antiziganismus hat sich in einer jahrhundertelangen Geschichte herausgebildet und zu Ausprägungen geführt, die sich von anderen Formen rassistischer Diskriminierung deutlich unterscheiden. Deshalb muss Brandenburg die Erkenntnisse der Unabhängigen Kommission Antiziganismus aufgreifen und auch das Bekenntnis zum Kampf gegen Antiziganismus neben dem Antisemitismus als Staatsziel in der Brandenburger Landesverfassung verankern.“ erklärt Petra Rosenberg, Vorsitzende des Landesverbandes der Deutschen Sinti und Roma Berlin-Brandenburgs e.V., anlässlich der gestrigen Gespräche im Brandenburger Landtag in Potsdam. Rosenberg weiter:

„Die Unabhängige Kommission Antiziganismus stellte in ihrem umfassenden Bericht fest, dass aufgrund der historischen und empirischen Befunde Antiziganismus als ein eigenständiges Macht- und Gewaltverhältnis zu qualifizieren ist. Der Erfolg einer wirksamen, gezielten Bekämpfung und Überwindung dieses eigenständigen Rassismus gegen Sinti und Roma hängt von der Anerkennung dieser Besonderheit ab. Die Notwendigkeit einer Unterscheidung ist nicht zuletzt auch aufgrund des an Sinti und Roma begangenen nationalsozialistischen Völkermords sowie der sogenannten Zweiten Verfolgung nach 1945 in der Bundesrepublik evident.

Der gemeinsame Kampf gegen Antiziganismus und Antisemitismus muss Anliegen aller Teile unserer Gesellschaft werden. Die Beseitigung dieses seit Jahrhunderten tief verwurzelten und eigenständigen Rassismus wird auch die Anstrengungen gegen Antisemitismus stärken. Deshalb ist es notwendig neben dem Bekenntnis des Landes zum Kampf gegen Antisemitismus und der Stärkung jüdischen Lebens auch das Staatsziel der Bekämpfung des Antiziganismus in der Brandenburger Landesverfassung zu verankern. Im Rahmen der nachholenden Gerechtigkeit, muss die Minderheit der deutschen Sinti und Roma einen Anspruch auf Schutz und Förderung erhalten, wie dies bereits vor zehn Jahren in der Landesverfassung Schleswig-Holsteins gewährleistet wurde.

Die nationale Minderheit der Sinti und Roma ist seit mehr als 600 Jahren in Deutschland beheimatet. Der Landesverband Deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg e.V., geht aus der Cinti Union Berlin e.V. hervor, die bereits 1978 gegründet wurde.“

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